Bürgerpreis 2022: Ausschreibung endet am 1. Mai 2022
Teilnehmeberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger sowie gesellschaftliche Gruppen mit Sitz in Bayern (z. B. Vereine, Verbände, Projekte o.ä.), die sich mit ihren Initiativen in beispielhafter Weise ehrenamtlich für das Leitthema 2022 engagieren. Bis zum 1. Mai 2022 werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Vorschläge von Dritten angenommen. Auch bei vorgeschlagenen Projekten ist die Zustimmung eines für das vorgeschlagene Projekt Verantwortlichen erforderlich.
Im Fokus der Auszeichnung steht dabei weniger die – schwer vergleichbare – künstlerische Qualität von Projekten. Entscheidend ist der Beitrag für das gesellschaftliche Miteinander.
Der Bürgerpreis 2022 des Bayerischen Landtags ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Eine Teilausschüttung des Preisgeldes bleibt vorbehalten. Zudem kann das jeweilige Preisgeld auch in Teilsummen auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Das Preisgeld ist zweckgebunden und für die Förderung des prämierten Projekts oder dessen Fortentwicklung einzusetzen.
Über die Preisvergabe wird voraussichtlich im Juli 2022 entschieden. Die Preisverleihung ist für 21. Oktober 2022 im Bayerischen Landtag geplant.