Am 15. September 2013 finden in Bayern die Landtagswahl und die Bezirkswahlen statt. Zugleich sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, über fünf Änderungen der Bayerischen Verfassung durch Volksentscheid abzustimmen. Verfassungsänderungen für ein modernes, demokratisches und soziales Bayern Folgende Verfassungsänderungen stehen jeweils einzeln zur Entscheidung:
Hinzu kommt, dass am 15. September 2013 auch über fünf Gesetze zur Änderung der Bayerischen Verfassung abgestimmt wird. Der Bayerische Landtag hat die Gesetze jeweils mit breiter parlamentarischer Mehrheit beschlossen. Als einzige Fraktion lehnte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die geplanten Verfassungsreformen ab. Über die vom Landtag beschlossenen Verfassungsänderungen entscheidet nunmehr gemäß Art. 75 der Bayerischen Verfassung abschließend das Volk. Innenminister Joachim Herrmann: „Der 15. September 2013 steht ganz im Zeichen der bayerischen Landespolitik".
„Mit den Verfassungsänderungen wollen wir klare politische Signale setzen“, so Innenminister Joachim Herrmann. „Wir wollen Bayerns Zukunftsfähigkeit als moderner, demokratischer und sozialer Staat sichern.“
Die "Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen" soll als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werden. Dabei soll klargestellt werden, dass dies für ganz Bayern gilt, und zwar für ländliche und städtische Gebiete gleichermaßen.
Ebenso soll die "Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl" als Staatsziel in der Verfassung festgeschrieben werden. Innenminister Joachim Herrmann: „Wie enorm wichtig das ehrenamtliche Engagement ist, haben wir erst unlängst bei der Hochwasserkatastrophe erlebt. Ohne den selbstlosen und aufopferungsvollen Einsatz der zigtausend ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer etwa bei den freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen hätten wir das Hochwasser nicht so gut bewältigen können. Das Ehrenamt ist für unser funktionierendes Gemeinwesen unverzichtbar.“
Mit der Verfassungsänderung zu den "Angelegenheiten der Europäischen Union“ soll insbesondere die Rolle des Bayerischen Landtags gestärkt werden (beispielsweise ausdrückliche Verankerung von Informationspflichten der Staatsregierung; Möglichkeit der Bindung der Staatsregierung durch Gesetz, wenn durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union Landeskompetenzen betroffen sind).
Die sogenannte "Schuldenbremse" soll in der Bayerischen Verfassung verankert werden. Damit soll der in Bayern bereits eingeschlagene Weg zu einem schuldenfreien Haushalt bestätigt und auf Dauer festgelegt werden.
Schließlich soll auch eine "angemessene Finanzausstattung der Gemeinden" ausdrücklich in die Verfassung aufgenommen werden.
Nähere Informationen zum Text der jeweiligen Verfassungsänderungen sowie zur Begründung des Landtags und der Auffassung der Staatsregierung finden sich in der Bekanntmachung der Staatsregierung, die auf der Internetseite des Landeswahlleiters abrufbar ist. Dort ist auch ein Muster des Stimmzettels veröffentlicht. Weitergehende Informationen zu den Volksentscheiden können Sie auch auf der Internetseite des Bayerischen Landtages oder direkt im Beschluss des Bayerischen Landtages (Drucksache 16/17358 vom 20.06.2013) über das "Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern" nachlesen.
Auf Wunsch wird die Bekanntmachung der Staatsregierung jedem Stimmberechtigten kostenfrei von seiner Gemeinde zugesandt. Zudem werden Bekanntmachung und Stimmzettelmuster am Wahltag in oder vor den Wahllokalen aushängen.